Rubrik "Irrtümer des Arbeitsrechts"

Unser Juristen-Team beantwortet Fragen rund um die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

17. September 2020
Richtig oder falsch: Eine AU muss immer erst nach drei Tagen vorgelegt werden!
In § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz ist festgelegt, dass der Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage andauert, eine ärztliche Bescheinigung (sog. AU) vorzulegen hat. Aus dieser müssen sich das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ergeben. Diese Bescheinigung muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorgelegt werden. Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, die Vorlage der AU früher zu verlangen. Viele Arbeitgeber machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, die AU ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen.

Nicht zu verwechseln ist diese Verpflichtung zur Vorlage der AU mit den so genannten Anzeigepflichten: Der Arbeitnehmer muss sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden, sollte er arbeitsunfähig ausfallen. Dies kann auch telefonisch erfolgen.

3. September 2020
Richtig oder falsch: Nach der Ausbildung kann der Azubi ja erstmal weiterarbeiten… Oder?
Das kommt darauf an, ob der Azubi im Anschluss an die Ausbildung unbefristet weiterbeschäftigt werden soll. Möchte das Unternehmen zwar ausbilden, kann die Azubis im Anschluss aber nicht übernehmen, ist eine Weiterarbeit nicht anzuraten. Bei Weiterarbeit kommt ein Arbeitsverhältnis zustande. Gesetzlich besteht die Möglichkeit der befristeten Anschlussbeschäftigung, eine solche muss schriftlich vor Beginn der Beschäftigung vereinbart werden. Auch sehen einige Tarifverträge eine befristete Beschäftigung, bspw. für ein halbes Jahr nach der Ausbildung vor.

20. August 2020
Richtig oder falsch: Abmahnen darf nur der Chef!
Falsch! Die Abmahnung rügt ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers und weist auf das gewünschte Verhalten hin. Sie kann als eine Vorstufe für etwaige verhaltensbedingte Kündigungen gesehen werden. Eine Abmahnung kann von jeder weisungsbefugten Person erteilt werden, also nicht bloß vom Chef. Allerdings muss es sich bei dieser Person um eine/n Vorgesetzte/n handeln. In der Regel wird bekannt gegeben, wer zu Abmahnungen berechtigt ist. Beim Personalleiter beispielsweise ist die Abmahnkompetenz schon immanent. Der Kreis befugter Personen ist bei einer Abmahnung somit deutlich größer als bei einer Kündigung.

6. August 2020
Richtig oder falsch: Kollegen darf man sein Gehalt nicht verraten!
Doch – in den allermeisten Fällen jedenfalls. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer sich über ihre jeweiligen Gehälter austauschen. Der Gesetzgeber möchte etwaiger Diskriminierung der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Merkmale vorbeugen, wozu der Austausch zwischen den Beschäftigten über ihre jeweiligen Gehälter beitragen kann. Teils werden Verschwiegenheitserklärung vereinbart, um Arbeitnehmer davon abzuhalten, offen über ihr Gehalt zu sprechen. Doch damit diese Vereinbarungen auch wirksam sind, muss der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Eine drohende Störung des Betriebsfriedens wäre beispielsweise erforderlich. Zu einer solchen Situation käme es allerdings nur in den seltensten Fällen.

23. Juli 2020
Richtig oder falsch: Aufhebungsverträge lösen immer eine Sperrzeit beim Arbeitsamt aus...oder nicht?

Die fachlichen Weisungen der Agenturen für Arbeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes sind eindeutig: Wird ein Aufhebungsvertrag anstelle einer ernsthaft drohenden Arbeitgeberkündigung aus betrieblichen oder personenbezogenen Gründen abgeschlossen, der die maßgebliche Kündigungsfrist berücksichtigt und eine Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr der Beschäftigung vorsieht, wird keine Sperrzeit ausgelöst. Es ist daher nicht erforderlich, bei jeder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung die Arbeitsgerichte anzurufen – auch auf diesem Wege ist eine (friedliche) Lösung möglich.

9. Juli 2020
Richtig oder falsch: Der Arbeitgeber darf nicht anrufen, wenn sein Arbeitnehmer krank ist…oder doch?
Erkrankt der Arbeitnehmer, so werden seine Arbeitspflichten vorübergehend ausgesetzt. Während dieser Zeit bestehen keine grundsätzlichen Verpflichtungen, über die Krankmeldung hinaus Kontakt mit dem Arbeitgeber zu pflegen. Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer aber anrufen, bspw. um ihm gute Besserung zu wünschen. Er darf auch nach einem erforderlichen Passwort für E-Mails oder Ähnliches fragen, um dringende betriebliche Belange in der Abwesenheit des Arbeitnehmers erledigen zu können. Eine Verpflichtung zur Annahme eines solchen Anrufes besteht für den Arbeitnehmer zwar nicht, aber gerade in dringenden Fällen sollte eine solche telefonische Kontaktaufnahme möglich sein.

24. Juni 2020
Richtig oder falsch: Kündigung brauchen einen Grund…Stimmt das?
Gründe für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mag es viele geben, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Aus rechtlicher Sicht sind nicht immer Gründe zwingend notwendig. Findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsgrund beenden. Kommt das Kündigungsschutzgesetz jedoch zur Anwendung, ist ein Grund in der Person, in dem Verhalten oder dringende betriebliche Erfordernisse zwingend erforderlich.
Arbeitnehmer können ihre Verträge übrigens ohne Kündigungsgrund kündigen.

10. Juni 2020
Richtig oder falsch: Nach drei Abmahnungen kann eine Kündigung erfolgen!

Es kommt darauf an! Mit einer Abmahnung wird der Arbeitnehmer wegen eines konkreten Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten gerügt. Zugleich wird aufgezeigt, wie er sich zukünftig korrekt zu verhalten hat und deutlich gemacht, dass im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist, d. h. die Kündigung droht. Maßgeblich für die Anzahl der auszusprechenden Abmahnung vor Kündigung ist jedoch das Fehlverhalten selbst. In schwerwiegendsten Fällen ist eine Abmahnung gegebenenfalls sogar entbehrlich, bei zeitlich weit auseinanderliegenden Abmahnungen für kleinste Fehler oder Abmahnungen aufgrund unterschiedlicher Fehlverhalten sind mehrere Abmahnungen erforderlich, bevor hieraus weitere Konsequenzen erwachsen können.

28. Mai 2020
Richtig oder falsch: Nebentätigkeiten sind verboten – oder?

Es kommt darauf an! Arbeitnehmer haben durchaus die Möglichkeit, neben ihrer eigentlichen Tätigkeit noch eine weitere Nebentätigkeit aufzunehmen. Dieser Tätigkeit sind jedoch Grenzen gesetzt: So hat der Arbeitnehmer Nebentätigkeiten zu unterlassen, die entweder mit seiner Arbeitspflicht oder mit den Interessen des Arbeitgebers kollidieren. Bei der Ausübung mehrerer Tätigkeiten müssen zudem die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigt werden. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Nebentätigkeiten zu verbieten, wenn zum Beispiel durch die Nebentätigkeit die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigt wird. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Nebentätigkeiten eine Konkurrenztätigkeit darstellt. In Arbeitsverträgen wird üblicherweise geregelt, dass Nebentätigkeiten zu genehmigen bzw. vom Arbeitsnehmer anzuzeigen sind.

6. Mai 2020
Richtig oder falsch: Muss für Arbeit am Sonntag ein Lohnzuschlag gezahlt werden?

Es kommt darauf an! Viele Arbeitnehmer erhalten einen Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit über einen einschlägigen Tarifvertrag, andere aus einer arbeitsvertraglichen Regelung. Auch in Betriebsvereinbarungen können sich Arbeitgeber und Betriebsrat über entsprechende Zuschläge verständigen. Gesetzlich geregelt ist ein Zuschlag allerdings nicht. Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wird lediglich festgelegt, dass für die Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag binnen zwei Wochen zu gewähren ist.

23. April 2020
Richtig oder falsch: Wenn der Betriebsrat widerspricht, darf nicht gekündigt werden… oder doch?
In Unternehmen, in dem ein Betriebsrat besteht, ist dieser vor jeder Kündigung anzuhören. Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, kann er dies innerhalb einer bestimmten Frist dem Arbeitgeber mitteilen. Er hat z. B. die Möglichkeit, der ordentlichen Kündigung wegen der Nichtberücksichtigung sozialer Gesichtspunkte zu widersprechen. Wenn der Arbeitgeber trotz eines etwaigen Widerspruchs kündigt, muss er dem Arbeitnehmer die Stellungnahme des Betriebsrats zuleiten. Die Kündigung kann aber dennoch ausgesprochen werden.
In bestimmten Gründen, beispielsweise bei der Kündigung von Betriebsratsmitgliedern ist die Zustimmung erforderlich, eine Kündigung ohne Zustimmung ist unzulässig.

9. April 2020
Richtig oder falsch: Wenn Arbeitgeber auf einen Teilzeitwunsch eines Arbeitnehmers nicht reagiert, passiert auch nichts.
Falsch! Ein Arbeitnehmer, der länger als sechs Monate beschäftigt ist, kann verlangen, dass seine vereinbarte Arbeitszeit verringert wird – er muss hierfür die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang spätestens drei Monate vor dem Beginn der gewünschten Teilzeit in Textform bei seinem Arbeitgeber geltend machen. Der Arbeitgeber hat dies mit dem Arbeitnehmer zu erörtern. Lehnt der Arbeitgeber die gewünschte Verringerung nicht spätestens einen Monat vor dem Beginn der Teilzeit in Textform ab, verringert sich die Arbeitszeit im vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Geregelt ist der Fall dieser zeitlich nicht begrenzten Verringerung der Arbeitszeit übrigens in § 8 TzBfG.

26. März 2020
Richtig oder falsch: Surfen im Internet ist während der Arbeitszeit erlaubt!
In der Regel: Nein! Während der Arbeitszeit sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arbeit zu verrichten und nicht privat im Internet zu surfen. Wer sich an seinem Dienstrechner daran nicht hält, begeht einen Arbeitszeitbetrug. Für einen solchen kann eine Abmahnung erfolgen oder sogar eine Kündigung. Erlaubt ist das Surfen im Internet allerdings wohl, wenn es mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit zusammenhängt, dazu zwei Beispiele: Ein Mitarbeiter sucht sich bei der bahn.de-Site eine Zugverbindung für seine Geschäftsreise heraus. Oder der Journalist hält sich online über die neuesten Nachrichten informiert.

12. März 2020
Richtig oder falsch: In der Probezeit darf kein Urlaub genommen werden.
Falsch! Zwar hat man in der Probezeit grundsätzlich noch keinen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, vgl. § 4 BUrlG. Es entsteht jedoch ein anteiliger Anspruch: Pro geleistetem Arbeitsmonat darf 1/12 des Jahresurlaubs genommen werden. Der Arbeitsvertrag kann bestimmte abweichende Regelungen hinsichtlich des Urlaubs während der Probezeit enthalten. Ein vollständiger Ausschluss ist jedoch nicht zulässig.

27. Februar 2020
Richtig oder falsch: Laut Gesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage.
Richtig! Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass jeder Arbeitnehmer im Jahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat, dieser beträgt im Jahr mindestens 24 Werktage. Allerdings geht das Bundesurlaubsgesetz von einer 6-Tage-Woche, nämlich Montag bis Samstag, aus. Der Arbeitnehmer kann damit insgesamt vier Wochen im Jahr Erholungsurlaub nehmen. Mithin beträgt der gesetzliche Mindesturlaub übertragen auf die häufig übliche 5-Tage-Woche 20 (Werk)tage.

13. Februar 2020
Richtig oder falsch: Abmahnungen müssen schriftlich erfolgen.

Falsch! Mit einer Abmahnung wird ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine (arbeitsvertraglichen) Pflichten geahndet, verbunden mit der Aufforderung, dieses Fehlverhalten zu ändern und sich zukünftig vertragstreu zu verhalten. Mit der Androhung von konkreten arbeitsvertraglichen Konsequenzen (wie z.B. der Kündigung) im Wiederholungsfall kommt der Abmahnung zudem eine Warnfunktion zu. Diese drei Funktionen (Rüge, Hinweis und Warnung) wohnen aber auch einer mündlichen Abmahnung inne. Eine konkrete Formvorschrift ist für die Abmahnung nicht vorgesehen. Aber: Aus Gründen der Beweissicherung ist die Schriftform unbedingt empfehlenswert.

30. Januar 2020
Richtig oder falsch: Wer trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeitet, ist nicht versichert?

Falsch! Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AUB, beinhaltet die Feststellung des Arztes, dass der Arbeitnehmer derzeit nicht arbeitsfähig ist sowie eine prognostische Aussage über die voraussichtliche Dauer dieses Zustandes. Wenn der Mitarbeiter nach seiner eigenen Einschätzung aber (wieder) arbeiten kann, so darf er dies tun. Der gesetzliche Versicherungsschutz ist weiterhin gegeben, sowohl auf dem Weg zur Arbeitsstätte als auch bei der eigentlichen Tätigkeit. Einer „Gesundschreibung“ bedarf es übrigens nicht.

16. Januar 2020
Richtig oder falsch: Darf einem Arbeitnehmer während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden?

Ja. Der Arbeitgeber darf auch dem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer kündigen. Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit stellt kein Kündigungshindernis dar, selbst wenn diese durch ärztliches Attest bescheinigt ist. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens beim erkrankten Arbeitnehmer. Da eine persönliche Übergabe in diesen Fällen meist ausscheidet, ist dafür bereits das Einlegen der Kündigung in den Hausbriefkasten des Arbeitsnehmers ausreichend. Denn rechtlich ist eine Kündigung zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Erklärungsempfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Verhältnissen mit einer Kenntnisnahme durch diesen gerechnet werden kann. Im Falle des Einlegens in den Hausbriefkasten sind hier die üblichen Postzustellzeiten maßgeblich. Eine tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht erforderlich, sodass sogar einem sich in stationärer Behandlung befindlichen Arbeitnehmer die Kündigung wirksam zugehen kann. Davon zu unterscheiden ist die Frage der Wirksamkeit der Kündigung, wenn diese z.B. aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen wird

02. Januar 2020
Richtig oder falsch: Minijobber bekommen keinen Urlaub und keine Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall.

Nicht richtig! Die geringfügige Beschäftigung stellt eine besondere Form eines Teilzeitarbeitsverhältnisses dar. Folglich gelten für Minijobber überwiegend dieselben Rechte und Pflichten wie für sonstige Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte. Ihnen steht dementsprechend genauso bezahlter Urlaub zu wie auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, lediglich die sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist eine andere.

12. Dezember 2019
Richtig oder falsch: Einem Betriebsratsmitglied darf nicht gekündigt werden.

Falsch! Zwar ist Mitgliedern des Betriebsrates ein besonderer Kündigungsschutz eingeräumt. Begründet ist dieser Sonderkündigungsschutz dadurch, dass Betriebsräte ihre Aufgaben wahrnehmen sollen, ohne befürchten zu müssen, aufgrund dessen ihren Arbeitsplatz verlieren zu können. Der Sonderkündigungsschutz führt dazu, dass ordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber grundsätzlich ausgeschlossen sind, außer im Falle von Betriebsstilllegungen. Allerdings können Betriebsratsmitglieder, ebenso wie andere Arbeitnehmer, außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn der Betriebsrat zustimmt.

28. November 2019
Richtig oder falsch: Wer Krankengeld bekommt, muss sich beim Arbeitgeber nicht mehr melden… Oder?

Doch! Im Entgeltfortzahlungsgesetz sind Anzeige- und Nachweispflichten geregelt. Hiernach muss der arbeitsunfähige Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit (AU) informieren. Im Falle einer länger als drei Kalendertage dauernden Erkrankung ist die AU durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen (der Arbeitgeber ist berechtigt, diese AU-Bescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen). In der Bescheinigung muss die voraussichtliche Dauer der AU angegeben sein.
Dauert die AU über den zunächst bescheinigten Zeitraum hinaus an, muss der AN eine neue AU vorlegen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber noch zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist, oder der Arbeitnehmer bereits Krankengeld bezieht.

14. November 2019
Richtig oder falsch: Urlaub wird automatisch ins Folgejahr übertragen.

Grundsätzlich ist der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen. Eine Übertragung des Urlaubes ins nächste Jahr widerspricht dem Gedanken, dass der Urlaub der Erholung dient, und ist daher nur ausnahmsweise möglich. In dem Fall muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des Folgejahres gewährt und genommen werden, so das Bundesurlaubsgesetz.
Aufgrund der Rechtsprechung sind Arbeitgeber inzwischen gehalten, bei der Erfüllung der Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer mitzuwirken. Erfolgt beispielsweise zu Jahresbeginn eine Mitteilung des Arbeitgebers, wieviel Urlaubsanspruch besteht, verbunden mit der Bitte, den Urlaub zu planen, verfällt der Urlaub grundsätzlich am Jahresende, wenn der Arbeitnehmer ihn dennoch nicht beantragt.

31. Oktober 2019
Richtig oder falsch: Während des Urlaubs darf nicht gekündigt werden!

Falsch! Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dürfen das Arbeitsverhältnis kündigen, wenn sich der jeweils andere im Urlaub befindet. Die Zustellung einer Kündigung während des Urlaubs bedeutet also nicht, dass die Kündigung unwirksam ist. Fraglich ist aber, wann die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Wenn das Kündigungsschreiben zu normaler Tageszeit in den Briefkasten eingeworfen wird, gilt die Kündigung als zugegangen. Dies gilt auch dann, wenn der Absender weiß, dass der Empfänger während seines Urlaubes verreist ist.

17. Oktober 2019
Richtig oder falsch: Unwetter erlauben dem Arbeitnehmer zu Hause zu bleiben.
Es kommt darauf an! § 616 BGB regelt die vorübergehende Verhinderung. Voraussetzung ist ein Fall der tatsächlichen Unmöglichkeit, die geschuldete Dienstleistung zu erbringen sowie ein Hinderungsgrund gerade in der Person des Arbeitnehmers. Häufig ist § 616 BGB ausgeschlossen bzw. abschließend geregelt. Hierzu ist dringend zu raten. Bei Fragen zu Arbeitsverträgen oder ähnlichen Fragestellungen sprechen Sie uns gerne an.

02. Oktober 2019
Richtig oder falsch: Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein gutes Zeugnis.
Es kommt darauf an! Der Arbeitgeber muss bei der Zeugniserstellung die allgemeinen Zeugnisgrundsätze berücksichtigen, d. h. das Zeugnis muss wahr sein, vollständig und klar. Allerdings soll nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschwert werden, das Zeugnis soll wohlwollend sein. Zwischen der Wahrheitspflicht und einer wohlwollenden Beurteilung entsteht dadurch häufig ein Spannungsverhältnis. „Gute“ Zeugnisse sind daher häufig Bestandteil von gerichtlichen Vergleichen.

12. September 2019
Richtig oder falsch: Nur schriftliche Arbeitsverträge sind gültig.
Falsch! Grundsätzlich gilt hinsichtlich von Arbeitsverträgen die Formfreiheit, d. h. er kann schriftlich oder mündlich, oder sogar stillschweigend durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Allerdings gilt das Nachweisgesetz, welches den Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses aufzuzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Dies dient der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Grundsätzlich ist dringend zu empfehlen, Arbeitsverträge aus Beweisgründen schriftlich abzuschließen. In einigen Fällen gibt es auch eine Schriftformerfordernis, so z. B. bei zeitlich befristeten Verträgen.

5. September 2019
Richtig oder falsch: Arbeitnehmer erhalten nach Kündigung immer eine Abfindung.
Falsch! Auf Abfindungen besteht kein genereller Anspruch. Häufig werden im Rahmen eines Rechtsstreits jedoch Vergleiche abgeschlossen, in denen auch eine Abfindung geregelt wird, die letztlich beiden Seiten gerecht werden soll. Dies ist jedoch eine freiwillige Vereinbarung. Außerdem kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein, dass eine Abfindung gezahlt wird, sofern das Arbeitsverhältnis beendet wird.

22. August 2019
Richtig oder falsch: Nach Kündigung haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein „gutes“ Zeugnis?

Falsch! Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer auf Nachfrage einen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses. Dieses Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Wohlwollend bedeutet, dass keine Formulierungen verwendet werden, die den zukünftigen Berufsweg des Arbeitnehmers unnötig erschweren. So ist der Arbeitgeber zum Beispiel nicht verpflichtet, das Zeugnis mit Dank und guten Wünschen abzuschließen. Häufig ist das Zeugnis daher Inhalt von Vergleichsgesprächen, ein Rechtsanspruch auf die Schulnote „gut“ besteht jedoch nicht.

15. August 2019
Richtig oder falsch: Der Verlierer trägt die Kosten des Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht.
Falsch! Während vor dem Amtsgericht in der Regel die unterliegende Partei die Kosten trägt, ist diese so genannte Kostenerstattung vor dem Arbeitsgericht ausgeschlossen. Das heißt: Erstinstanzlich trägt vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre entstandenen Kosten, beispielsweise für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistands. Schon gewusst: Für unsere Mitglieder sind die Kosten für die Prozessvertretung in allen Instanzen bereits über den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.

 

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